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Versicherung§ 86 VVG

Quotenvorrecht

Auch bekannt als: Quotenvorrecht bei Mithaftung, Vorrecht des Geschädigten

Was ist Quotenvorrecht?

Bei Mithaftung: Kasko und gegnerische Haftpflicht so kombinieren, dass Ihr Nachteil minimal wird.

Tragen Sie eine Mithaftungsquote, können Sie den Fahrzeugschaden zunächst voll über Ihre Vollkasko regulieren und zusätzlich die gegnerische Haftpflicht in Anspruch nehmen. Nach § 86 VVG gehen Ihre Ersatzansprüche zwar auf den Kaskoversicherer über — aber erst nachrangig: Ihre eigenen, von der Kasko nicht gedeckten Ansprüche haben Vorrang (Quotenvorrecht). Quotenbevorrechtigt sind insbesondere Selbstbeteiligung, merkantile Wertminderung, Gutachter- und Abschleppkosten — diese erhalten Sie aus der Haftungsquote des Gegners bevorzugt und damit oft in voller Höhe.

Die Kombination aus Kasko und Quotenvorrecht ist rechnerisch anspruchsvoll — lassen Sie die Abrechnung bei Mithaftung anwaltlich prüfen, hier bleibt sonst regelmäßig Geld liegen.

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