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Versicherung§ 115 VVG

Zentralruf der Autoversicherer

Auch bekannt als: Zentralruf der Versicherer, Kennzeichenabfrage Kfz-Versicherung

Was ist Zentralruf der Autoversicherer?

Zentrale Auskunftsstelle, um die zuständige Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu ermitteln.

Haben Sie nach einem Unfall nur das amtliche Kennzeichen des Gegners notiert oder hat dieser den Unfallort verlassen, können Sie über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon: 0800 250 260 0 oder online) dessen Kfz-Haftpflichtversicherung herausfinden. Für die Auskunft benötigen Sie in der Regel nur das Kennzeichen des Verursachers und den Schadentag. Dies ist oft der erste und wichtigste Schritt, um Ihren Direktanspruch (§ 115 VVG) geltend zu machen. Häufig übernimmt der von Ihnen beauftragte Sachverständige oder Anwalt diese Ermittlung für Sie.

Das gegnerische Kennzeichen ist der Schlüssel zur Regulierung. Fotografieren oder notieren Sie es nach einem Crash sofort, selbst wenn der Gegner kooperativ erscheint.

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