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Vorschäden & Altschäden

Muss ich Vorschäden beim Gutachter angeben?

Auch gesucht als: Vorschaden angeben, früheren Unfall verschweigen

Ja. Bekannte Vorschäden sollten vollständig und wahrheitsgemäß mitgeteilt werden.

Der Sachverständige muss den aktuellen Unfallschaden von früheren Beschädigungen abgrenzen und den Fahrzeugwert sachgerecht beurteilen. Verschweigen oder unklare Angaben können die Schadenregulierung erheblich erschweren. Besonders hilfreich sind Rechnungen, frühere Gutachten und Reparaturfotos.

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