iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Unfallgutachten in Hamburg

Ein Unfallgutachten dokumentiert nach einem Verkehrsunfall die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug und bildet die Grundlage für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie in der Regel das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Bei klarer Haftungslage trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten des Gutachtens.

Als unabhängiges Ingenieurbüro in Hamburg erstellen wir Unfallgutachten, die vor Versicherungen und Gerichten Bestand haben – mit vollständiger Fotodokumentation, Kalkulation der Reparaturkosten, merkantiler Wertminderung sowie Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Was ein Unfallgutachten enthält

Ein vollständiges Gutachten deckt alle Positionen ab, die für Ihre Ansprüche relevant sind:

  • Schadenbeschreibung und Plausibilität zum Unfallhergang
  • Reparaturweg und kalkulierte Reparaturkosten inklusive UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten
  • merkantile Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert und Restwert bei wirtschaftlichem Totalschaden
  • Nutzungsausfalldauer bzw. Mietwagenklasse
  • Feststellung und Abgrenzung von Vor- und Altschäden

Ablauf in Hamburg

Sie erreichen uns telefonisch oder per WhatsApp. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort oder an einem unserer Standorte – die Besichtigung dauert meist 30 bis 45 Minuten. Das fertige Gutachten liegt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Werktagen vor und geht an Sie sowie auf Wunsch direkt an Ihren Anwalt oder die Versicherung.

Warum ein unabhängiges Gutachten

Der von der Versicherung beauftragte Prüfdienst vertritt deren wirtschaftliches Interesse. Ein eigenes Gutachten sichert Ihre Ansprüche vollständig – gerade bei Positionen, die bei fiktiver Abrechnung häufig gekürzt werden. Die freie Sachverständigenwahl ist höchstrichterlich anerkannt; die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Häufige Fragen

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei unverschuldetem Unfall und klarer Haftung zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Bei Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig übernommen.

Ab welcher Schadenhöhe lohnt sich ein Gutachten?

Oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 bis 1.000 Euro. Bei kleineren Schäden genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag.

Wie lange dauert die Erstellung?

Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 45 Minuten. Das fertige Gutachten liegt üblicherweise innerhalb von zwei bis drei Werktagen vor.

Darf ich den Gutachter frei wählen?

Ja. Die freie Sachverständigenwahl ist höchstrichterlich anerkannt. Die Versicherung darf Ihnen keinen bestimmten Gutachter vorschreiben.

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