Bagatellschaden
Auch bekannt als: Bagatellgrenze, Kleinschaden, Bagatellschadengrenze
Was ist Bagatellschaden?
Kleinschaden unterhalb von rund 750 € — hier genügt ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens.
Nach der Rechtsprechung liegt die Bagatellgrenze bei etwa 750 Euro Reparaturkosten. Unterhalb dieser Grenze sind die Kosten eines vollständigen Sachverständigengutachtens in der Regel nicht erstattungsfähig — ein Kostenvoranschlag oder eine Kurzbewertung reicht aus. Entscheidend ist aber die Sicht eines Laien vor der Begutachtung: Ist für Sie nicht erkennbar, ob es sich nur um einen Kleinschaden handelt, dürfen Sie einen Gutachter beauftragen. Gerade moderne Stoßfänger verbergen häufig Schäden an Sensorik, Trägern und Anbauteilen, die den Schaden weit über die Bagatellgrenze heben.
Im Zweifel zuerst den Sachverständigen kurz draufschauen lassen: Stellt sich der vermeintliche Kratzer als größerer Schaden heraus, ist das Gutachten voll erstattungsfähig.
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