Kostenvoranschlag
Auch bekannt als: Werkstattkostenvoranschlag, KVA, Reparaturkostenvoranschlag
Was ist Kostenvoranschlag?
Die Werkstattkalkulation für Kleinschäden — kein Ersatz für ein Gutachten bei größeren Schäden.
Unterhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro genügt zur Schadensregulierung ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Er kalkuliert jedoch nur die Reparaturkosten — Wiederbeschaffungswert, Restwert, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallklasse und Reparaturdauer fehlen. Genau diese Positionen machen bei größeren Schäden oft einen erheblichen Teil der Entschädigung aus. Zudem hat ein Kostenvoranschlag nicht die Beweissicherungsqualität eines Gutachtens mit Lichtbilddokumentation.
Zahlt die Versicherung nach Kostenvoranschlag und tauchen bei der Reparatur weitere Schäden auf, lassen Sie sofort ein Gutachten nachziehen — die Ansprüche sind damit nicht verloren.
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