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Schadenbewertung§ 251 BGB
Technischer Totalschaden
Auch bekannt als: technischer Totalschaden Fahrzeug, nicht reparabler Unfallschaden
Was ist Technischer Totalschaden?
Ein Schaden, bei dem eine technisch fachgerechte Wiederherstellung nicht mehr möglich ist.
Beim technischen Totalschaden scheitert die Wiederherstellung nicht primär an den Kosten, sondern an der technischen Möglichkeit, den früheren Zustand fachgerecht wiederherzustellen. Das ist vom wirtschaftlichen Totalschaden zu unterscheiden, bei dem eine Reparatur technisch möglich, wirtschaftlich jedoch grundsätzlich unverhältnismäßig ist.
Technische Reparierbarkeit und wirtschaftliche Reparaturwürdigkeit sind zwei unterschiedliche Fragen.
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