Wirtschaftlicher Totalschaden
Auch bekannt als: wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug, Totalschaden wirtschaftlich
Was ist Wirtschaftlicher Totalschaden?
Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert — Reparatur wäre möglich, ist aber unwirtschaftlich.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die kalkulierten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, das Fahrzeug technisch aber reparabel wäre. Grundsätzlich wird dann auf Totalschadenbasis abgerechnet: Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Ausnahme ist das Integritätsinteresse: Liegen die Reparaturkosten bei höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen und die vollen Kosten verlangen — vorausgesetzt, die Reparatur erfolgt vollständig und fachgerecht nach Gutachten und Sie nutzen das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiter.
Zwischen 100 und 130 Prozent entscheidet die Qualität des Gutachtens über Ihre Optionen — Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkalkulation müssen exakt stimmen.
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