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Schadenbewertung§ 249 BGB

Reparaturkosten

Auch bekannt als: Unfallreparaturkosten, Reparaturaufwand, Schadenhöhe

Was sind Reparaturkosten?

Voraussichtlicher oder tatsächlich angefallener finanzieller Aufwand zur fachgerechten Wiederherstellung des Fahrzeugs.

Im Schadengutachten werden die erforderlichen Reparaturkosten anhand des festgestellten Schadenumfangs und eines technisch geeigneten Reparaturwegs kalkuliert. Dazu gehören je nach Fall Ersatzteile, Arbeitslohn, Lackierung sowie erforderliche Nebenarbeiten. Die Reparaturkosten sind außerdem eine zentrale Größe bei der Prüfung, ob ein Reparaturschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Nicht nur die Endsumme, sondern insbesondere Schadenumfang und gewählter Reparaturweg müssen technisch schlüssig sein.

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