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Schadenbewertung§ 249 BGB / Rechtsprechung

Unfallgutachten

Auch bekannt als: Kfz-Unfallgutachten, Schadengutachten, Kfz-Gutachten nach Unfall

Was ist Unfallgutachten?

Sachverständige Dokumentation und Bewertung eines Fahrzeugschadens nach einem Unfall.

Ein Unfallgutachten erfasst Fahrzeugdaten, Schadenumfang und Reparaturweg und kalkuliert die erforderlichen Reparaturkosten. Je nach Schadenfall enthält es außerdem beispielsweise Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer und eine mögliche merkantile Wertminderung. Gleichzeitig dient die Fotodokumentation der Beweissicherung. Welche Inhalte erforderlich sind, hängt vom konkreten Schaden ab.

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Das Fahrzeug möglichst im unreparierten Zustand begutachten lassen und vorhandene Unterlagen zu Vorschäden oder Sonderausstattung bereithalten.

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