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Reparatur oder Auszahlung
Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer ausgezahlt?
Auch gesucht als: Mehrwertsteuer fiktive Abrechnung, MwSt Unfallgutachten
Nicht automatisch. Bei einem Sachschaden wird Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Das ergibt sich unmittelbar aus § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB. Wer nicht repariert und keine Umsatzsteuer aufwendet, kann den kalkulierten Umsatzsteueranteil daher grundsätzlich nicht allein aufgrund der Gutachtenkalkulation verlangen. Fällt später im Zusammenhang mit der Wiederherstellung tatsächlich Umsatzsteuer an, kann die konkrete Abrechnung gesondert zu prüfen sein.
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