iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
Unfall gehabt? Jetzt beraten lassen: 040 - 35 73 08 960170 - 819 99 98
Zurück zu allen Fragen
Reparatur oder Auszahlung

Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?

Auch gesucht als: Schaden auszahlen lassen, Unfallschaden nicht reparieren

Bei einem Haftpflichtschaden kann der Fahrzeugschaden grundsätzlich auch auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass sofort eine Reparaturrechnung vorgelegt wird.

Diese Form heißt fiktive Abrechnung. Grundlage ist der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag. Bei Beschädigung einer Sache wird Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 BGB allerdings nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Außerdem können bei fiktiver Abrechnung für einzelne Kostenpositionen besondere Regeln gelten.

Betrifft das Ihr Fahrzeug? Jetzt anfragen: Unfallgutachten in Hamburg

Noch Fragen zu Ihrem Schadenfall?

Wir beraten Sie unabhängig und unterstützen Sie bei der gesamten Schadenregulierung.