Zurück zu allen Fragen
Reparatur oder Auszahlung
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Auch gesucht als: Schaden auszahlen lassen, Unfallschaden nicht reparieren
Bei einem Haftpflichtschaden kann der Fahrzeugschaden grundsätzlich auch auf Gutachtenbasis abgerechnet werden, ohne dass sofort eine Reparaturrechnung vorgelegt wird.
Diese Form heißt fiktive Abrechnung. Grundlage ist der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag. Bei Beschädigung einer Sache wird Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 BGB allerdings nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Außerdem können bei fiktiver Abrechnung für einzelne Kostenpositionen besondere Regeln gelten.
Betrifft das Ihr Fahrzeug? Jetzt anfragen: Unfallgutachten in HamburgMehr dazu im Verkehrslexikon
Noch Fragen zu Ihrem Schadenfall?
Wir beraten Sie unabhängig und unterstützen Sie bei der gesamten Schadenregulierung.
Unsere Leistungen in Hamburg
Weitere Fragen aus “Reparatur oder Auszahlung”
- Was bedeutet fiktive Abrechnung?
- Bekomme ich bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer ausgezahlt?
- Kann ich mein Fahrzeug später trotzdem reparieren, wenn ich zunächst fiktiv abrechne?
- Kann ich einen Unfallschaden selbst oder nur teilweise reparieren?
- Was ist eine Reparaturbestätigung und wann ist sie sinnvoll?
