Zurück zu allen Fragen
Versicherung & Schadenregulierung
Darf die Versicherung bestimmen, in welcher Werkstatt ich reparieren lasse?
Auch gesucht als: freie Werkstattwahl Unfall, Versicherung Werkstatt vorschreiben
Im Haftpflichtfall besteht grundsätzlich freie Werkstattwahl. Bei einer Kaskoversicherung kann eine vereinbarte Werkstattbindung gelten.
Bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens darf der Geschädigte grundsätzlich selbst entscheiden, wo er sein Fahrzeug reparieren lässt. Davon zu unterscheiden ist die fiktive Abrechnung, bei der unter bestimmten Voraussetzungen auf eine günstigere gleichwertige Reparaturmöglichkeit verwiesen werden kann. Im Kaskofall können die Versicherungsbedingungen eine Werkstattbindung vorsehen.
Betrifft das Ihr Fahrzeug? Jetzt anfragen: Unfallgutachten in HamburgMehr dazu im Verkehrslexikon
Noch Fragen zu Ihrem Schadenfall?
Wir beraten Sie unabhängig und unterstützen Sie bei der gesamten Schadenregulierung.
