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Versicherung§§ 249 ff. BGB

Haftpflichtschaden

Auch bekannt als: Kfz-Haftpflichtschaden, Fremdschaden, unverschuldeter Unfall

Was ist Haftpflichtschaden?

Schadenfall, bei dem Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden.

Beim Kfz-Haftpflichtschaden geht es um gesetzliche Schadenersatzansprüche. Der Geschädigte soll wirtschaftlich grundsätzlich so gestellt werden, wie er ohne das schädigende Ereignis stünde. Welche Positionen ersatzfähig sind, hängt vom konkreten Fall und gegebenenfalls von einer Mithaftung ab. Der Haftpflichtschaden ist vom Kaskoschaden zu unterscheiden, der auf einem eigenen Versicherungsvertrag beruht.

Für die Schadenregulierung ist die Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kaskoschaden grundlegend.

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