Muss ich den Schaden zuerst der gegnerischen Versicherung melden?
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Sie dürfen Ihre Ansprüche direkt gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer geltend machen; die Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen muss bei einem erforderlichen Gutachten nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Versicherer zuerst besichtigt.
Der Geschädigte hat bei der Kfz-Pflichtversicherung einen gesetzlichen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer. Für eine geordnete Regulierung sollte der Schaden zeitnah gemeldet werden. Bei einem nicht nur geringfügigen Schaden kann jedoch grundsätzlich ein eigener geeigneter Sachverständiger eingeschaltet werden, ohne zunächst eine Besichtigung durch den Versicherer abzuwarten.
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