Abtretungserklärung
Auch bekannt als: Abtretung, Zession, Forderungsabtretung
Was ist Abtretungserklärung?
Sie treten Ihren Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten an den Sachverständigen ab — er rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Mit einer Abtretung nach § 398 BGB übertragen Sie Ihren Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten an den Kfz-Sachverständigen. Dieser rechnet sein Honorar dann direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Die Abtretung erfolgt üblicherweise erfüllungshalber: Zahlt die Versicherung unberechtigt nicht vollständig, kann der Sachverständige im Ausnahmefall auf Sie zurückkommen. Bei klarer Haftungslage ist das Verfahren für Geschädigte der übliche und bequeme Weg.
Lesen Sie die Abtretungserklärung vor der Unterschrift durch: Seriöse Sachverständige beschränken die Abtretung auf die Gutachterkosten und klären offen über den Umfang auf.
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