Integritätsinteresse (130-%-Regel)
Auch bekannt als: 130-Prozent-Regel, 130%-Grenze, Integritätszuschlag
Was ist Integritätsinteresse (130-%-Regel)?
Ihr Recht, das eigene Fahrzeug trotz wirtschaftlichen Totalschadens reparieren zu lassen.
Das Integritätsinteresse schützt Ihr Interesse am Erhalt des vertrauten Fahrzeugs. Nach der Rechtsprechung des BGH dürfen Sie auch bei wirtschaftlichem Totalschaden auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn die Reparaturkosten höchstens 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen. Voraussetzungen: vollständige und fachgerechte Instandsetzung gemäß Gutachten, tatsächliche Reparatur (fiktive Abrechnung ist ausgeschlossen) und Weiternutzung des Fahrzeugs für in der Regel mindestens sechs Monate. Merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall bleiben daneben ersatzfähig.
Lassen Sie die Reparatur exakt nach dem Gutachten ausführen und dokumentieren — Teilreparaturen oder Abweichungen kippen den 130-%-Anspruch, dann wird nur auf Totalschadenbasis reguliert.
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