Nachbesichtigungsrecht
Auch bekannt als: Nachbesichtigung durch die Versicherung, Recht auf Nachbesichtigung
Was ist Nachbesichtigungsrecht?
Die gegnerische Versicherung hat grundsätzlich kein Recht, Ihr Fahrzeug nachzubesichtigen.
Ein allgemeines Recht des gegnerischen Haftpflichtversicherers, das beschädigte Fahrzeug durch einen eigenen Gutachter nachbesichtigen zu lassen, existiert nicht — weder BGB noch VVG geben dafür eine Grundlage, wie mehrere Gerichte bestätigt haben. Ein ordentliches Schadengutachten mit Lichtbildern genügt zur Regulierung. Insbesondere darf die Versicherung die Zahlung nicht von einer Nachbesichtigung abhängig machen. Ausnahmen gelten nur bei konkretem Verdacht auf Manipulation oder verschwiegene Vorschäden.
Fordert die Versicherung pauschal eine Nachbesichtigung und hält solange die Zahlung zurück, müssen Sie das nicht hinnehmen — lassen Sie die Forderung anwaltlich zurückweisen.
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Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
