Freie Sachverständigenwahl
Auch bekannt als: freie Gutachterwahl, Recht auf eigenen Gutachter, Sachverständigenwahlrecht
Was ist Freie Sachverständigenwahl?
Ihr Recht, den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall selbst zu wählen.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl mit dem Schadengutachten zu beauftragen — die Kosten trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sie müssen weder den von der Versicherung benannten Gutachter akzeptieren noch deren „Schadenmanagement“ nutzen: Versicherungsnahe Gutachter und Prüfdienstleister haben ein wirtschaftliches Interesse an niedrigen Schadenssummen. Nur im eigenen Kaskoschaden gilt das Weisungsrecht des eigenen Versicherers aus den AKB.
Lassen Sie sich am Telefon nicht in die Partnerwerkstatt oder zum Versicherungsgutachter lenken — beauftragen Sie zuerst einen unabhängigen Sachverständigen wie iSG, danach ist der Schaden neutral dokumentiert.
Kennen Sie Ihre Rechte nach dem Unfall?
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
