Direktanspruch
Auch bekannt als: Direktanspruch gegen die Versicherung, unmittelbarer Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung
Was ist Direktanspruch?
Ihr Recht, die gegnerische Haftpflichtversicherung direkt in Anspruch zu nehmen.
Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls können Sie Ihre Schadensersatzansprüche nach § 115 VVG unmittelbar gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers richten — ein Umweg über den Verursacher selbst ist nicht nötig. Versicherer und Schädiger haften als Gesamtschuldner. Der Direktanspruch ist die praktische Grundlage der gesamten Unfallregulierung: Gutachten, Reparaturkosten, Wertminderung und alle weiteren Positionen werden direkt bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht.
Sie benötigen nur das Kennzeichen des Verursachers: Über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) lässt sich dessen Haftpflichtversicherung ermitteln.
Kennen Sie Ihre Rechte nach dem Unfall?
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
