iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Rechte & Prozess

Prüfbericht der Versicherung

Auch bekannt als: Kürzungsbericht, Prüfgutachten der Versicherung, Schadensprüfbericht

Was ist Prüfbericht der Versicherung?

Der Kürzungsbericht externer Prüfdienstleister — Parteivortrag der Versicherung, kein neutrales Gutachten.

Viele Haftpflichtversicherer lassen eingereichte Schadengutachten von externen Prüfdienstleistern „prüfen“. Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, der typischerweise Stundenverrechnungssätze, UPE-Aufschläge, Verbringungskosten, Beilackierung oder die Reparaturdauer kürzt. Rechtlich ist ein solcher Bericht kein Sachverständigengutachten, sondern einseitiger Parteivortrag der Versicherung — er ist ohne Besichtigung des Fahrzeugs und im Interesse des Auftraggebers erstellt. Der Sachverständige des Geschädigten kann den Kürzungen mit einer technischen Stellungnahme entgegentreten; viele Kürzungen halten einer Überprüfung nicht stand.

Akzeptieren Sie eine gekürzte Zahlung „laut Prüfbericht“ nicht kommentarlos — reichen Sie den Bericht an Ihren Sachverständigen weiter und lassen Sie die Kürzungen widerlegen.

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