Sachverständigenverfahren (Kaskoschaden)
Auch bekannt als: Sachverständigenverfahren Kasko, Schiedsgutachterverfahren, AKB-Sachverständigenverfahren
Was ist Sachverständigenverfahren (Kaskoschaden)?
Das vertraglich vorgesehene Verfahren bei Streit mit der eigenen Kaskoversicherung über die Schadenhöhe.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit dem eigenen Kaskoversicherer über die Schadenhöhe sehen die AKB (Abschnitt A.2.17, früher § 14) ein Sachverständigenverfahren vor: Beide Seiten benennen je einen Kfz-Sachverständigen; können sich diese nicht einigen, entscheidet ein von ihnen gewählter Obmann. Benennt der Versicherer binnen zwei Wochen keinen Sachverständigen, dürfen Sie auch dessen Gutachter bestimmen. Die Kosten werden im Verhältnis des Obsiegens verteilt — setzt sich der Versicherungsnehmer voll durch, trägt der Versicherer die gesamten Kosten. Für die technisch-wirtschaftlichen Fragen ist dieses Verfahren vorrangig vor einer Klage.
Benennen Sie für das Verfahren einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen Ihres Vertrauens — sein Gutachten bestimmt maßgeblich das Ergebnis.
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