iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Rechte & Prozess§ 253 BGB

Schmerzensgeld

Auch bekannt als: Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall, Schmerzensgeldanspruch

Was ist Schmerzensgeld?

Finanzielle Entschädigung für unfallbedingte körperliche und seelische Verletzungen.

Wenn Sie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt wurden (z. B. durch ein Schleudertrauma, Prellungen oder Schlimmeres), haben Sie nach § 253 BGB Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung, der Dauer der ärztlichen Behandlung und eventuellen Folgeschäden. Obwohl ein Kfz-Sachverständiger ausschließlich den Sachschaden am Fahrzeug bewertet und dokumentiert, ist das Schmerzensgeld ein zentraler Bestandteil der gesamten Schadensregulierung. Zur Durchsetzung dieses Anspruchs sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Suchen Sie nach einem Unfall bei kleinsten Beschwerden (z.B. Nackenschmerzen) umgehend einen Arzt auf. Nur lückenlose medizinische Atteste direkt nach dem Unfall bilden die Basis für einen erfolgreichen Schmerzensgeldanspruch.

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