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Reparatur oder Auszahlung

Brauche ich vor der Reparatur eine Freigabe der gegnerischen Versicherung?

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Im Haftpflichtschaden besteht nicht generell eine Pflicht, vor jeder Reparatur eine ausdrückliche Freigabe des gegnerischen Versicherers abzuwarten.

Wichtig ist, dass der Schaden vor Reparaturbeginn ausreichend beweissicher dokumentiert wurde. Bei ungeklärter Haftung, Totalschadenfragen, einer gewünschten Nachbesichtigung oder besonderen Kostenrisiken kann eine Abstimmung vor Reparaturbeginn sinnvoll sein. Im Kaskofall können sich dagegen konkrete Vorgaben aus dem Versicherungsvertrag ergeben.

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