Reparaturfreigabe
Auch bekannt als: Freigabe zur Reparatur, Reparaturfreigabe Versicherung, Reparatur beginnen
Was ist Reparaturfreigabe?
Bezeichnung für die Abstimmung, ob mit der Instandsetzung eines Unfallschadens begonnen werden soll.
Im Haftpflichtschaden besteht nicht in jedem Fall eine allgemeine gesetzliche Pflicht, vor Reparaturbeginn eine ausdrückliche Freigabe des gegnerischen Versicherers einzuholen. Praktisch sollte der Schaden jedoch zuvor ausreichend dokumentiert sein. Bei ungeklärter Haftung, Totalschadenfragen oder besonderen Kostenrisiken kann eine vorherige Abstimmung sinnvoll sein. Im Kaskoschaden können sich zusätzliche Vorgaben aus dem Versicherungsvertrag ergeben.
Vor Reparaturbeginn Beweise sichern und bei unklarer Haftungs- oder Abrechnungslage die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Kennen Sie Ihre Rechte nach dem Unfall?
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.
