Gilt die überregionale Restwertermittlung auch bei finanzierten Fahrzeugen?
Auch gesucht als: Restwert Finanzierung überregional, Sicherungseigentum Restwert
Sie kann gelten, wenn das Fahrzeug sicherungsübereignet ist und der maßgebliche Sicherungseigentümer professionelle Erkenntnis- und Verwertungsmöglichkeiten auf dem überregionalen Markt besitzt.
Der BGH hat mit Urteil vom 25.03.2025 (VI ZR 174/24) für einen fremden Schaden des Sicherungsnehmers klargestellt, dass dessen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten maßgeblich sind. Eine Finanzierung bedeutet deshalb nicht automatisch in jedem Fall eine überregionale Restwertermittlung. Entscheidend sind Sicherungseigentum, geltend gemachter Anspruch und die konkreten Markt- und Verwertungsmöglichkeiten der Bank beziehungsweise des Sicherungsnehmers.
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