Restwert
Auch bekannt als: Restwert des Fahrzeugs, Restwertermittlung
Was ist Restwert?
Der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs im Totalschadensfall.
Der Restwert ist der Betrag, den das unfallbeschädigte Fahrzeug noch erzielt. Beim Totalschaden berechnet sich die Entschädigung als Wiederbeschaffungswert minus Restwert — je höher der Restwert angesetzt wird, desto weniger zahlt die Versicherung. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 13.10.2009, VI ZR 318/08) muss der Sachverständige den Restwert auf dem regionalen allgemeinen Markt ermitteln und in der Regel drei konkrete Angebote im Gutachten ausweisen. Sie dürfen das Fahrzeug grundsätzlich zu dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert verkaufen; auf überhöhte Angebote aus Internet-Restwertbörsen der Versicherung müssen Sie sich nicht ohne Weiteres verweisen lassen.
Verkaufen Sie das Unfallfahrzeug erst, wenn das Gutachten vorliegt — und dokumentieren Sie den Verkauf zum ausgewiesenen Restwert mit Kaufvertrag.
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