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FinanziellesBGH-Rechtsprechung

Restwertbörse

Auch bekannt als: Restwertbörse der Versicherung, Online-Restwertbörse

Was ist Restwertbörse?

Online-Plattformen der Versicherer zur Ermittlung des Restwerts – für Geschädigte oft ein Nachteil.

Restwertbörsen sind geschlossene Internetplattformen, auf denen Versicherer verunfallte Fahrzeuge einstellen, um bundesweit Höchstgebote von Spezialaufkäufern zu erzielen. Ziel der Versicherung: Ein künstlich hoher Restwert senkt die auszuzahlende Entschädigungssumme beim Totalschaden. Die Rechtsprechung des BGH schützt Sie jedoch: Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Restwert auf dem für Sie zugänglichen lokalen Markt. Als Geschädigter müssen Sie sich in der Regel nicht auf ein überhöhtes, oft unpraktikables Restwertangebot der Versicherung aus einer Internetbörse verweisen lassen.

Verkaufen Sie ein Totalschaden-Fahrzeug zügig zu dem Betrag, den Ihr eigener Gutachter auf dem regionalen Markt ermittelt hat, und dokumentieren Sie den Verkauf. Warten Sie nicht auf späte „Gegenangebote“ der Versicherung.

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