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Totalschaden & Restwert

Was bekomme ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgezahlt?

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Bei einer Totalschadenabrechnung ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungsaufwand maßgeblich, also Wiederbeschaffungswert abzüglich des anzurechnenden Restwerts.

Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den erforderlichen Betrag für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug. Der Restwert ist der Wert des beschädigten Fahrzeugs. Zusätzlich können je nach Fall weitere Schadenpositionen relevant sein. Die umsatzsteuerliche Behandlung des Wiederbeschaffungswerts hängt von der konkreten Marktsituation und Abrechnung ab.

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