iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Finanzielles§ 249 BGB

Wiederbeschaffungswert

Auch bekannt als: WBW, Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs

Was ist Wiederbeschaffungswert?

Der Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.

Der Wiederbeschaffungswert (WBW) ist der Preis, den Sie beim seriösen Gebrauchtwagenhändler für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten — gleiche Marke, gleiches Modell, vergleichbares Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand, bezogen auf den regionalen Markt. Er ist die zentrale Rechengröße der Schadensregulierung: Beim Totalschaden bildet er (abzüglich Restwert) die Entschädigung, beim Reparaturschaden die Vergleichsgröße für die Wirtschaftlichkeit der Reparatur und die 130-%-Grenze. Der Sachverständige ermittelt ihn anhand von Marktdaten und weist auch die steuerliche Behandlung (Differenz- oder Regelbesteuerung) aus.

Versicherungen setzen den WBW gern zu niedrig an. Prüfen Sie den Wert im Gutachten anhand realer regionaler Angebote — jede Abweichung wirkt sich unmittelbar auf Ihre Entschädigung aus.

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