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Totalschaden & Restwert

Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

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Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn eine Reparatur technisch möglich ist, ihre Kosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert aber grundsätzlich unwirtschaftlich sind.

Für die konkrete Einordnung werden insbesondere Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert betrachtet. Je nach Verhältnis dieser Werte kommen unterschiedliche Abrechnungswege in Betracht. Eine besondere Ausnahme bildet unter bestimmten Voraussetzungen die von der Rechtsprechung entwickelte 130-Prozent-Regel.

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