iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Finanzielles§ 249 BGB

Gutachterkosten

Auch bekannt als: Sachverständigenkosten, Kosten des Kfz-Gutachtens, Gutachterhonorar

Was sind Gutachterkosten?

Das Honorar des Kfz-Sachverständigen — bei Fremdverschulden Teil des erstattungsfähigen Schadens.

Die Kosten eines Schadengutachtens gehören nach der Rechtsprechung des BGH zum erstattungsfähigen Schaden, wenn die Begutachtung — wie oberhalb der Bagatellgrenze regelmäßig — erforderlich war. Das Honorar setzt sich üblicherweise aus einem an der Schadenhöhe orientierten Grundhonorar und Nebenkosten (Fahrtkosten, Lichtbilder, Schreibkosten) zusammen; als Angemessenheitsmaßstab dient Gerichten häufig die BVSK-Honorarbefragung. Im Haftpflichtfall zahlt die Versicherung des Verursachers; mit einer Abtretungserklärung rechnet der Sachverständige direkt mit ihr ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen.

Auch bei einer Mithaftungsquote lohnt das Gutachten: Die Gutachterkosten werden entsprechend der Quote erstattet und sichern zugleich Ihre übrigen Ansprüche ab.

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