iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Finanzielles§ 249 BGB

Nutzungsausfall

Auch bekannt als: Nutzungsausfallentschädigung, Nutzungsausfallschaden, Ausfallentschädigung

Was ist Nutzungsausfall?

Entschädigung für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist.

Verzichten Sie während Reparatur oder Wiederbeschaffung auf einen Mietwagen, steht Ihnen nach § 249 Abs. 2 BGB eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Voraussetzungen sind Nutzungswille und hypothetische Nutzungsmöglichkeit — Sie hätten das Fahrzeug in dieser Zeit also nutzen wollen und können. Die Tagessätze richten sich nach der Fahrzeugklasse gemäß der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch und reichen je nach Gruppe von etwa 23 bis 175 Euro pro Tag. Maßgeblicher Zeitraum ist die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer beziehungsweise beim Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer.

Fahrzeugklasse und Ausfalldauer stehen im Schadengutachten — genau deshalb sollte der Nutzungsausfall dort sauber ausgewiesen sein, sonst verschenken Sie schnell mehrere Hundert Euro.

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