iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Finanzielles§ 251 BGB

Wertminderung (merkantiler Minderwert)

Auch bekannt als: merkantile Wertminderung, Minderwert nach Unfall, Wertminderung nach Unfall

Was ist Wertminderung (merkantiler Minderwert)?

Bleibender Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur — ein eigenständiger Ersatzanspruch.

Auch nach einwandfreier Reparatur erzielt ein Unfallfahrzeug am Markt einen geringeren Preis als ein unfallfreies Vergleichsfahrzeug — Käufer zahlen für die „Unfallhistorie“ weniger. Dieser merkantile Minderwert ist ein eigenständiger Schadensersatzanspruch neben den Reparaturkosten. Der Sachverständige berechnet ihn nach anerkannten Methoden (z. B. Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs, Marktrelevanz- und Faktorenmethode, BVSK-Modell) unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Marktgängigkeit. Eine starre Altersgrenze gibt es nach heutiger Rechtsprechung nicht mehr — auch ältere Fahrzeuge können einen Minderwert erleiden.

Die Wertminderung wird von Versicherern gern „vergessen“ oder kleingerechnet — achten Sie darauf, dass sie im Gutachten ausgewiesen ist, und fordern Sie sie aktiv ein.

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