iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
040 - 35 73 08 96
Zurück zum Verkehrslexikon
Finanzielles§ 249 BGB

Abschleppkosten

Auch bekannt als: Abschleppkosten nach Unfall, Bergungskosten, Kosten für den Abschleppdienst

Was sind Abschleppkosten?

Kosten für das Abschleppen des unfallbeschädigten Fahrzeugs — Teil des erstattungsfähigen Schadens.

Ist das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher, gehören die Kosten für das Abschleppen zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt zum erstattungsfähigen Schaden nach § 249 BGB. Auch Standgebühren des Abschleppunternehmens können erstattungsfähig sein — allerdings gilt die Schadenminderungspflicht: Das Fahrzeug sollte nicht unnötig lange kostenpflichtig stehen bleiben. Ob ein Fahrzeug noch verkehrssicher ist, stellt der Sachverständige bei der Begutachtung fest und dokumentiert es im Gutachten.

Bewahren Sie die Abschlepprechnung auf und lassen Sie die fehlende Fahrbereitschaft im Gutachten festhalten — das begründet Ihren Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung.

Unsicher, was Ihnen zusteht?

Wir kalkulieren Ihren Schaden lückenlos und sichern Ihre vollen Ansprüche – unabhängig von der Versicherung.