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Finanzielles§ 249 BGB

Mietwagenkosten

Auch bekannt als: Mietwagen nach Unfall, Ersatzwagenkosten, Unfallersatzwagen

Was sind Mietwagenkosten?

Ersatzfahrzeug während Reparatur oder Wiederbeschaffung — alternativ zum Nutzungsausfall.

Für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung können Sie einen Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung nehmen — dann entfällt der Nutzungsausfall. Erstattungsfähig ist der ortsübliche Normaltarif; überteuerte „Unfallersatztarife“ werden von Gerichten regelmäßig gekürzt. Bei Anmietung eines gleichwertigen Fahrzeugs wird üblicherweise ein Abzug von etwa 10 Prozent für ersparte Eigenaufwendungen vorgenommen; wer eine Klasse kleiner anmietet, vermeidet diesen Abzug. Wer nur sehr wenig fährt (Faustregel: unter ca. 20 km pro Tag), wird auf Taxi oder ÖPNV verwiesen.

Vergleichen Sie vor der Anmietung die Tarife und mieten Sie eine Klasse kleiner — so ist die volle Erstattung am sichersten. Reparatur- und Ausfalldauer belegt das Gutachten.

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