130-Prozent-Regel (Integritätsinteresse)
Auch bekannt als: 130-%-Regel, 130 Prozent Regel, Integritätsinteresse
Was ist 130-Prozent-Regel (Integritätsinteresse)?
Ausnahme der Rechtsprechung, die unter engen Voraussetzungen eine Reparatur oberhalb des Wiederbeschaffungswerts ermöglicht.
Liegt der fachgerecht prognostizierte Reparaturaufwand innerhalb der von der Rechtsprechung entwickelten 130-Prozent-Grenze, kann der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen sein Fahrzeug vollständig und fachgerecht entsprechend der zugrunde liegenden Reparaturprognose instand setzen lassen. Die Rechtsprechung stellt dabei Anforderungen an Art und Umfang der Reparatur sowie an das fortbestehende Integritätsinteresse. Eine vereinfachte Aussage, jede Reparatur bis 130 Prozent werde automatisch vollständig bezahlt, wäre daher falsch.
Vor Beginn einer Reparatur im 130-Prozent-Bereich sollte die konkrete Abrechnungsgrundlage sorgfältig geprüft werden.
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