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Rechte & ProzessEinzelfallabhängige Rechtsprechung

Nachbesichtigung

Auch bekannt als: Nachbesichtigung durch Versicherung, zweite Besichtigung, Kontrollbesichtigung

Was ist Nachbesichtigung?

Erneute Besichtigung eines bereits begutachteten Fahrzeugs, beispielsweise auf Verlangen eines Versicherers.

Ob und unter welchen Umständen eine weitere Besichtigung verlangt werden kann, ist eine Frage des konkreten Schadenfalls. Eine pauschale Aussage, dass jede Nachbesichtigung zugelassen oder stets verweigert werden könne, wäre zu weitgehend. Relevant können beispielsweise Unklarheiten in der Dokumentation, konkrete technische Fragen oder Streit über Vorschäden sein.

Bei einer Nachbesichtigungsanforderung zunächst den konkreten Grund nennen lassen und gegebenenfalls Sachverständigen oder Rechtsanwalt einbeziehen.

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