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Finanzielles§ 251 BGB / BGH-Rechtsprechung

Merkantile Wertminderung

Auch bekannt als: Wertminderung, Minderwert, merkantiler Minderwert

Was ist Merkantile Wertminderung?

Marktbedingter Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur wegen der Unfallhistorie verbleiben kann.

Ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug kann am Gebrauchtwagenmarkt gegenüber einem vergleichbaren unfallfreien Fahrzeug einen geringeren Erlös erzielen. Dieser verbleibende Marktabschlag wird als merkantile Wertminderung bezeichnet. Bei der sachverständigen Ermittlung werden insbesondere Fahrzeugalter, Laufleistung, Marktgängigkeit, Schadenumfang, Reparaturweg und vorhandene Vorschäden berücksichtigt. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2024 (VI ZR 243/23) klargestellt, dass bei einer Schätzung, die auf dem Fahrzeugverkaufspreis aufbaut, grundsätzlich der Nettoverkaufspreis als Bezugsgröße heranzuziehen ist.

Wertminderung vom Gutachter ermitteln lassen: Unfallgutachten in Hamburg

Eine starre Betrachtung allein nach Fahrzeugalter oder Laufleistung wird dem tatsächlichen Markt nicht immer gerecht.

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