Reparaturrisiko (Werkstattrisiko)
Auch bekannt als: Werkstattrisiko, Reparaturrisiko, Werkstattkostenrisiko
Was ist Reparaturrisiko (Werkstattrisiko)?
Bezeichnet das Risiko, dass bei einer beauftragten Reparatur zusätzliche oder möglicherweise nicht erforderliche Kosten entstehen.
Bei einer tatsächlich durchgeführten Reparatur kann der Geschädigte die Arbeitsabläufe und Rechnungsstellung der Werkstatt regelmäßig nicht vollständig kontrollieren. Der Bundesgerichtshof hat das sogenannte Werkstattrisiko in mehreren Entscheidungen vom 16.01.2024 weiter konkretisiert. Danach können unter bestimmten Voraussetzungen auch solche Reparaturkosten dem Schädiger zuzurechnen sein, die sich später als unnötig oder überhöht erweisen, sofern den Geschädigten daran kein eigenes Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft. Für die konkrete Zahlungsrichtung und insbesondere bei unbezahlten Werkstattrechnungen gelten zusätzliche rechtliche Anforderungen.
Reparaturauftrag, Rechnung und mögliche Nachträge vollständig aufbewahren; bei Streit über einzelne Positionen kann eine technische Prüfung sinnvoll sein.
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