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FinanziellesBGH-Rechtsprechung

Restwertangebot

Auch bekannt als: Restwertgebot, Kaufangebot Unfallfahrzeug, Restwertaufkäufer

Was ist Restwertangebot?

Konkretes Kaufangebot für das beschädigte Fahrzeug im vorhandenen Zustand.

Restwertangebote sind vor allem bei einer Totalschadenabrechnung relevant. Der im Gutachten angesetzte Restwert muss auf einer nachvollziehbaren Marktermittlung beruhen. Ob ein später vorgelegtes höheres Angebot berücksichtigt werden muss, hängt von Zeitpunkt, Zugänglichkeit und den Umständen des Einzelfalls ab. Für typische private Geschädigte hat der Bundesgerichtshof den regionalen allgemeinen Markt in seiner Rechtsprechung besonders hervorgehoben.

Vor dem Verkauf des Unfallfahrzeugs sollte klar sein, welcher Restwert der Abrechnung zugrunde gelegt wird.

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