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Finanzielles§ 249 BGB / Rechtsprechung

Wertverbesserung / Vorteilsausgleich

Auch bekannt als: neu für alt, Abzug neu für alt, Vorteilsausgleich

Was ist Wertverbesserung / Vorteilsausgleich?

Mögliche Berücksichtigung eines messbaren wirtschaftlichen Vorteils, wenn die Reparatur den Fahrzeugzustand über den Zustand vor dem Unfall hinaus verbessert.

Schadenersatz soll den unfallbedingten Nachteil ausgleichen, den Geschädigten aber nicht ohne Grund wirtschaftlich besserstellen. Wird durch die Reparatur ein bereits deutlich verschlissenes Teil durch ein Neuteil ersetzt und entsteht dadurch ein konkreter, zumutbarer Vermögensvorteil, kann ein Vorteilsausgleich in Betracht kommen. Ob ein Abzug gerechtfertigt ist, hängt vom betroffenen Bauteil und den Umständen des Einzelfalls ab.

Ein Abzug sollte technisch und wirtschaftlich konkret begründet werden; eine pauschale Kürzung allein wegen des Fahrzeugalters reicht nicht als Erklärung.

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