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Gutachten & Sachverständiger

Darf ich meinen Kfz-Gutachter selbst auswählen?

Auch gesucht als: freie Gutachterwahl, eigenen Gutachter wählen

Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich selbst einen geeigneten unabhängigen Kfz-Sachverständigen auswählen.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss sich der Geschädigte bei einem nicht nur geringfügigen Schaden grundsätzlich nicht auf eine Schadenaufnahme durch den gegnerischen Versicherer beschränken. Die Kosten eines erforderlichen Gutachtens können zum ersatzfähigen Schaden gehören. Im Kaskofall ist die Situation anders: Dort gelten der eigene Versicherungsvertrag und die vereinbarten Versicherungsbedingungen.

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