Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Auch gesucht als: Versicherungsgutachter akzeptieren, Gutachter der Versicherung
Bei einem Haftpflichtschaden müssen Sie sich grundsätzlich nicht ausschließlich auf den von der gegnerischen Versicherung beauftragten Sachverständigen verlassen.
Der Geschädigte kann bei einem nicht nur geringfügigen Haftpflichtschaden grundsätzlich einen eigenen geeigneten Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragen. Hat der Versicherer bereits eine Besichtigung veranlasst, bedeutet das nicht automatisch, dass damit eine eigene Schadenfeststellung ausgeschlossen ist. Bei Bagatellschäden und besonderen Fallkonstellationen ist die Erforderlichkeit eines zusätzlichen Gutachtens gesondert zu beurteilen.
Betrifft das Ihr Fahrzeug? Jetzt anfragen: Unfallgutachten in HamburgMehr dazu im Verkehrslexikon
Noch Fragen zu Ihrem Schadenfall?
Wir beraten Sie unabhängig und unterstützen Sie bei der gesamten Schadenregulierung.
