iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
Unfall gehabt? Jetzt beraten lassen: 040 - 35 73 08 960170 - 819 99 98
Zurück zu allen Fragen
Gutachten & Sachverständiger

Wann reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens?

Auch gesucht als: KVA oder Gutachten, Kostenvoranschlag nach Unfall

Ein Kostenvoranschlag kann bei einem überschaubaren, erkennbar geringfügigen Schaden ausreichend sein.

Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt konzentriert sich in erster Linie auf die Reparaturkosten. Ein Schadengutachten kann darüber hinaus den Schaden beweissicher dokumentieren und weitere Positionen wie Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Reparaturdauer behandeln. Ist die Schadenhöhe unklar oder sind verdeckte Beschädigungen möglich, sollte deshalb nicht vorschnell von einem Bagatellschaden ausgegangen werden.

Betrifft das Ihr Fahrzeug? Jetzt anfragen: Unfallgutachten in Hamburg

Mehr dazu im Verkehrslexikon

Noch Fragen zu Ihrem Schadenfall?

Wir beraten Sie unabhängig und unterstützen Sie bei der gesamten Schadenregulierung.