iSG Ingenieurbüro für Schadengutachten
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Gutachten & Sachverständiger

Wer bezahlt den Kfz-Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

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Bei voller Haftung der Gegenseite gehören erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden.

Ein Sachverständigengutachten kann zur Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe erforderlich sein. In diesem Fall sind die erforderlichen Kosten grundsätzlich vom Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer zu ersetzen. Bei einem erkennbaren Bagatellschaden oder bei einer Mithaftung können Besonderheiten gelten. Im Kaskofall richten sich Beauftragung und Kostentragung nach dem Versicherungsvertrag.

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